Ab 2013 haben Sie die Möglichkeit ihren Schornsteinfeger selbst auszuwählen.
Wir messen und überprüfen Ihre Feuerstätten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Alle Sicherheitsaspekte werden selbstvertändlich von uns geprüft, wir garantieren für Ihre Sicherheit.
Gerne arbeiten wir auch für Sie als Neukunde.
Bei Anfrage erstelle ich Ihnen gerne ein Angebot, hierzu benötige ich ihren Feuerstättenbescheid
Fordern Sie hier... ihr Angebot an.
Fairerweise weise ich darauf hin, dass dem früheren Bezirksschornsteinfegermeister aber weiterhin die Verwaltung der Arbeiten obliegt. Zweimal in 7 Jahren muss er kontrollieren ob die Feuerstätten, die er nicht mehr bearbeitet, noch vorhanden sind und dem erforderlichen Sicherheitsstandard und Brandschutz entsprechen. (Hoheitliche Aufgabe).